In Konfliktsituationen und wenn Veränderungen unumgänglich sind, biete ich Unterstützung, um diese konstruktiv anzugehen. Als Mediator im Kanton Zürich biete ich Ihnen den benötigten Rahmen, um gemeinsam tragbare Lösungen zu suchen und finden. Als Rechtsanwalt kenne ich dabei die rechtlichen Hintergründe.

Jakob Frauenfelder

Meine Kerngebiete sind:

Trennung und Scheidung

Konflikte am Arbeitsplatz und in Organisationen

Mediation im Strafverfahren

Über mich

Jakob Frauenfelder

Mediator SAV, lic. iur. Rechtsanwalt

In meinem Alltag als Rechtsanwalt erlebe ich immer wieder, wie sich Justizverfahren als ungeeignet herausstellen, um gewisse Konflikte zu bearbeiten. Nicht selten bleibt – etwas zugespitzt gesagt – nur zu hoffen, dass die Situation durch das Verfahren nicht noch schlechter wird als sie bereits ist. Zu beobachten ist dies in verschiedensten Gebieten: zum Beispiel bei Trennungen und Scheidungen, ganz besonders wenn Kinder involviert sind, bei geschäftlichen Streitigkeiten oder Konflikten in Arbeitsteams, letztendlich auch in Strafverfahren.

Es stimmt nachdenklich, wenn sich das Unverständnis der einen gegenüber der anderen Seite während eines Verfahrens verstärkt und sich die Positionen verhärten, während oft gleichzeitig die tiefen Bedürfnisse aller Beteiligten nachvollziehbar und spürbar sind. Strategisches Verhalten wird vom System belohnt, bringt aber oftmals keine Befriedigung.

Über mein Interesse an der Gewaltfreien Kommunikation nach Rosenberg gelangte ich zur Mediationsausbildung bei inmedio. (2018 – 2020). Seit Anfang 2020 bin ich als selbständiger Mediator wie auch als Co-Mediator bei der Paarberatung und Mediation im Kanton Zürich tätig.

Ausbildung:

Seit 2020 — Teilnahme an diversen Intervisionsgruppen, regelmässige Supervision und Weiterbildung

2020 — Zertifizierung als Mediator durch den Schweizerischen Anwaltsverband

2018 bis 2020 — Ausbildung zum Mediator am Institut inmedio

2009 — Zürcher Anwaltspatent

2004 — Lizentiat der Rechtswissenschaft an der Universität Zürich

Jakob Frauenfelder Portrait

Kurz beantwortet

Ein unverbindliches, kostenloses Telefongespräch dient der gemeinsamen Abklärung, ob eine Mediation sinnvoll sein kann und wie der Zeit- und Kostenaufwand aussehen könnte.

Nachdem ich von Ihnen mehr über Ihre Situation erfahren habe, kann ich Ihnen vorschlagen, was ich als geeignetes Setting sehe und wie ich den ungefähren Zeit- und Kostenaufwand einschätze. Sitzungen können unter Anwesenheit aller Betroffenen stattfinden oder auch als Einzelsitzungen, in unseren Büroräumlichkeiten, bei Ihnen oder online. Mediationen halte ich gern mit einer zweiten Mediationsperson ab, wahlweise auch alleine. Angebotene Sprachen sind Deutsch und Englisch.

Typischerweise ist das Ziel die Erarbeitung von konkreten Vereinbarungen, die in der Folge umgesetzt werden sollen. Durch meinen Hintergrund als Rechtsanwalt schaue ich darauf, dass diese so gestaltet werden, dass sie von Gerichten und anderen Behörden akzeptiert werden. Empfehlenswert ist, dass nach Abschluss der Vereinbarung ein weiterer Termin festgelegt wird zur Eruierung deren Umsetzung im Alltag.

Alle Beteiligten sollen freiwillig dabei sein. Der Rahmen ist geschützt, d.h. die Mediationsperson schaut zu allen Teilnehmenden. Diese sollen in die Lage versetzt werden, selbst Lösungen zu erarbeiten. Dazu legen sie sich gegenseitig die allenfalls relevanten Dokumente offen. Als Mediator und Rechtsanwalt unterstehe ich dem Anwaltsgeheimnis hinsichtlich dessen, was ich in der Mediation von Ihnen erfahre. Ich dürfte auch keine der Parteien in einem darauffolgenden Gerichtsverfahren vertreten.

Dieses erste Anbahnungsgespräch ist kostenfrei.